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"Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." 
Oscar Wilde

Der Preis einer Immobilie steht meist im Vordergrund und überlagert den dahinter stehenden Wert.
Wenn eine Immobilie wertvoll ist, wird sie wertgeschätzt und hat einen hohen Preis und umgekehrt.
Der Wert ist also abstrakt, der Preis konkret. Der Preis ist die Ausdrucksform des Werts.


Als sachverständige Experten für die Wertermittlung von Immobilien
bieten wir Ihnen die maßgerechten Lösungen je nachdem, für welchen
Anlass Sie eine Wertermittlung in Form eines Gutachtens benötigen.

Kaufen

Verkaufen

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Mieten

Vermieten

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Schenken

(Ver)Erben

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Trennung

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Vermessung

Flächen

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Kaufen / Verkaufen

Sie planen den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung?


Realisieren Sie Ihren Traum von den eigenen vier Wänden und das mit dem guten Gefühl, dass der Preis dem Wert entspricht. Wir  begleiten Sie mit der fachkundigen Beratung eines Immobiliensachverständigen bei der Begehung des Objekts, prüfen Haustechnik, Sanitärbereiche, Elektroinstallation, Ausstattung und Zustand. Als Immobiliengutachter verschaffen wir Ihnen  mit unserer fundierten Analyse einen Überblick und das Gefühl für die Immobilie. Sie erkennen, wo möglicherweise größere Risiken stecken. Oftmals ist bereits eine überschlägige Schätzung ohne großen Aufwand ausreichend.

Sie planen den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung?


Es gibt zahlreiche Gründe, die Sie dazu veranlassen, Ihre eigene Immobilie zu verkaufen, wie z.B. familiäre Veränderungen, Umzug, geänderte finanzielle Verhältnisse, Einschränkungen der Mobilität und vieles mehr. Bei der Preisfindung der Immobilie durch den Eigentümer steht die persönliche Wertigkeit in der subjektiven Beurteilung im Vordergrund. Hier ist die neutrale Beurteilung eines Sachverständigen gefordert. Wir führen für Sie eine objektive und gründliche Prüfung Ihrer Immobilie durch und berücksichtigen alle wertrelevanten objektspezifischen Merkmale. Die Ergebnisse fassen wir für Sie in einem Bericht oder einem Gutachten zusammen. Somit haben Sie für die Verkaufsverhandlungen eine optimale Grundlage. Gerne begleiten wir Sie auf Wunsch auch beratend während der Verkaufsverhandlungen bis hin zur Vertragsabwicklung.

Mehr dazu finden Sie bei unseren Leistungen/Lösungen

Mieten / Vermieten

Sie beabsichtigen eine Immobilie zu mieten oder zu vermieten?

Sie wollen eine Mieterhöhung durchsetzen oder abwehren?


In diesen Fällen hilft Ihnen ein Mietwertgutachten, die Immobilie objektiv am Markt zu vergleichen.  Mit einem Mietwertgutachten ermitteln wir die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sowohl für Vermieter als auch für Mieter ist eine Grundlage vorhanden, über die Miete zu verhandeln. Bei Mieterhöhungsverlangen bieten unsere Mietwertgutachten eine neutrale Grundlage, sich außergerichtlich zu einigen. Wird eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich, ist in jedem Fall ein neutrales Mietwertgutachten erforderlich, auf das das Gericht seine Entscheidung stützen kann. Im Rahmen eines Mietgutachtens erfolgt in jedem Fall durch uns als Gutachter eine sach- und fachgerechte Wohn- und Nutzflächenermittlung nach den einschlägigen Vorschriften und auf der Basis eines eigenen Aufmaßes.


Sie planen den Kauf oder Verkauf eines Renditeobjekts?


Bei Renditeobjekten wie Mehrfamilienwohnhäuser, Wohn-/Geschäftshäuser, Bürohäuser, gewerbliche Objekte, Kaufmärkte, etc. ist für die Bewertung  und den Wert der Immobilie die Höhe des Miet- oder Pachtzinses eine der entscheidenden Größen. Die Wirtschaftlichkeit steht für den Gesamtwert im Vordergrund. Wir als unabhängige Sachverständige und Spezialisten ermöglichen Ihnen mit unseren Mietwertgutachten insbesondere im Rahmen von Due-Dilligence-Analysen, Mietvertragsoptimierungen zu erkennen, zu bewerten und damit den Wert zu steigern.


Mehr dazu finden Sie bei unseren Leistungen/Lösungen

Schenken / (Ver)Erben

Sie beabsichtigen Ihren Nachlass zu regeln oder es ist der Erbfall eingetreten?


Das Erbe zu Lebzeiten zu regeln ist ein Thema, mit dem man sich nicht gerne beschäftigt. Dabei zeigt die Praxis, welche negativen Auswirkungen ein nicht geordneter Nachlass haben kann. Daher ist es empfehlenswert den Nachlass durch Schenkung oder ein Testament zu gestalten.  Ist der Erbfall eingetreten, fällt der Nachlass oftmals mehreren Erben zu die eine Erbengemeinschaft bilden. Während sich bei Barvermögen oder Mobilien verhältnismäßig einfach eine einvernehmliche Verteilung der Erbmasse erzielen lässt, stellen vorhandene Immobilien ein Problem dar, unabhängig davon, ob die Immobilien geschenkt, von der Erbengemeinschaft verkauft oder von einem der Erben übernommen werden sollen. In jedem Fall ist es notwendig, die Marktwerte der Immobilien zu kennen. Als erfahrene Immobiliensachverständige bieten wir Ihnen mit unseren Marktwertkurzanalysen oder Verkehrswertgutachten  neutrale und fundierte Grundlagen, um das Immobilienvermögen zu beurteilen und zu verteilen.

Im Erbfall oder auch bei Schenkung verlangt das Finanzamt eine Aufstellung der Vermögenswerte zur Bemessung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.  Sind Immobilien Bestandteile des Vermögens, lässt sich der Wert nicht ohne Weiteres bestimmen. Das Finanzamt nimmt i.d.R. eine Bewertung nach dem behördenintern anzuwendenden Bewertungsgesetz BewG vor, wobei der Wert ohne örtliche Besichtigung und ohne Berücksichtigung von objektspezifischen Merkmalen, wie Denkmalschutz, Baumängel, Bauschäden, unterlassene Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, schädigende Umwelteinwirkungen, etc. vom Finanzamt festgelegt wird. Oftmals ist dieser Wert deutlich höher als der tatsächliche Marktwert der Immobilien und führt daher zu höheren Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern.  In diesen Fällen steht  es dem Steuerpflichtigen nach § 198 BewG frei, durch Vorlage eines Verkehrswertgutachtens einen niedrigeren Marktwert nachzuweisen.  Mittels unserer fundierten Marktkenntnis können wir Ihnen in einem Beratungsgespräch und/oder anhand einer Ortsbesichtigung  schnell und konkret eine Entscheidungsgrundlage erarbeiten, ob ein Verkehrswertgutachten Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Zeigt sich die Aussicht auf Erfolg, erstellen wir als erfahrene Immobiliengutachter  ein entsprechendes Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt, das den tatsächlichen Marktwert begründet darstellt.

Mehr dazu finden Sie bei unseren Leistungen/Lösungen.

Trennung / Scheidung

Sie sind Miteigentümer von Immobilien und wollen sich trennen?


Eigentümer von Immobilien sind häufig juristische Gesellschaften wie BGB-Gesellschaften, vermögensverwaltende Gesellschaften, Miteigentümergemeinschaften, etc. und auch Erbengemeinschaften.  Im Fall der Vermögensauseinandersetzung durch Trennung, Anteilsverkäufen, Übertragungen oder Auflösung der Gesellschaften bzw. Gemeinschaften sind die neutralen Marktwerte der Immobilien erforderlich, um möglicherweise widerstreitende Interessen innerhalb der Eigentümergemeinschaften ausgleichen zu können.


Sie sind verheiratet oder leben in einer Lebenspartnerschaft und wollen sich trennen und/oder scheiden lassen?


Bei der Trennung von Ehe- bzw. Lebenspartnern, die meist gemeinschaftliche Eigentümer einer eigengenutzten Immobilie, oftmals aber auch Eigentümer weiterer Immobilien sind,  ist im Fall der Trennung und/oder Scheidung für die Vermögensauseinandersetzung  eine unabhängige und neutrale Verkehrswertermittlung nötig, um die unterschiedlichen Interessenslagen aber auch die Vermögenslagen möglichst  gerecht ausgleichen zu können.

Wenn Sie uns in den vorgenannten Fällen frühzeitig mit einer Marktwertkurzexpertise oder einem Verkehrswertgutachten beauftragen, ist es unser Ziel, Ihnen die Grundlagen für eine möglichst einvernehmliche außergerichtliche Einigung zu erarbeiten. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich sein, bieten die von uns als Immobiliensachverständige erstellten neutralen Verkehrswertgutachten Ihren Anwälten und dem Gericht eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

Mehr dazu finden Sie bei unseren Leistungen/Lösungen

Vermessung / Flächen

Sie wollen die Wohn-/Nutzflächen einer Immobilie wissen?


Häufig existieren keine verlässlichen oder überhaupt keine Unterlagen über die Wohn-/Nutzflächen von Immobilien. Oftmals sind falsche Flächenangaben vorhanden, es sind in Kauf-/Mietverträgen falsche Flächenangaben festgeschrieben oder es existieren unterschiedliche Flächengrößenangaben.

Wenn Sie uns mit einer unserer Leistungen wie Marktwertkurzexpertise, Verkehrswertgutachten, Mietwertgutachten, etc. beauftragen prüfen wir vorhandene Angaben und Unterlagen auf Plausibilität. Stellen wir fest, dass die Unterlagen nicht plausibel, nicht ausreichend oder unbrauchbar weil fehlerhaft sind, werden wir die Flächen durch ein eigenes Aufmaß nach den einschlägigen Vorschriften ermitteln und unseren Gutachten zugrunde legen.

Sollten Sie aber nur Interesse an einer Überprüfung, Richtigstellung oder Neuermittlung von Wohn- und Nutzflächen haben, sprechen Sie uns bitte auch an. Als ausgebildete Sachverständige für Vermessung, können wir Ihnen mit hochmodernen Messgeräten schnell und preiswert die erforderlichen Flächen aufmessen und Ihnen die dazugehörigen Pläne liefern.

Zusammen mit unseren sachverständigen Partnern können wir Ihnen aus dem Bereich Vermessung und Geoinformation weitergehende Leistungen von der Bestandsvermessung über topographische Geländeaufnahmen bis zur Beweissicherung liefern, alles aus einer Hand.

Mehr dazu finden Sie bei unseren Leistungen/Lösungen.

Leistungen / Lösungen

Unsere Ziele sind Nutzen unserer Kunden

Die Aufgabenstellungen unserer Kunden bestimmen unser Handeln. Klassische Bewertungsmethoden, finanzmathematische Bewertungsbetrachtungen oder international anerkannte Verfahren finden je nach Aufgabe Anwendung.

Unsere unabhängigen Bewertungen und Immobilienanalysen sind Grundlage und Hilfestellung für Entscheidungen und Problemlösungen unserer Auftraggeber stets auf der Basis aktueller Marktdaten, objektspezifischer Eigenheiten und neuester immobilienwirtschaftlicher Entwicklungen.

Wirkungsbereich

Schwerpunkt

Bundesrepublik Deutschland

Bayern und Baden-Württemberg

Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten ist die Feststellung des Verkehrs- oder Marktwerts einer Immobilie. Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)  normiert für die Verkehrswertermittlung das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Es können eines oder mehrere der Verfahren angewendet werden. Die Wahl des Verfahrens ist zu begründen.

Der Begriff Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie wird im § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) definiert. Er wird durch den Preis bestimmt, der aktuell zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage für die Immobilie ohne „Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse“ erzielbar wäre.

Das Verkehrswertgutachten liefert die komplette Dokumentation aller zur Immobilie notwendigen Unterlagen. Im Textteil fasst das Verkehrswertgutachten alle notwendigen Informationen und Daten zum aktuellen Zustand einer Immobilie zusammen. Die ausgewählten Bewertungsmethoden werden ausführlich dargestellt und begründet, die Berechnungen sind verständlich, umfassend und für den Laien nachvollziehbar aufbereitet. Im Anhang finden sich üblicherweise alle weiteren Unterlagen in Kopie, wie Grundbuchauszüge, Baulasten, baurechtliche Vorgaben (z.B. Flächennutzungs- und Bebauungsplanauszüge), Bauzeichnungen, Baugenehmigungen, Bauberechnungen, Fotos vom Ortstermin, etc. Umgangssprachlich spricht man bei einem vollständigen Verkehrswertgutachten auch von einem „Langgutachten“. Die Wahl zwischen einem Verkehrswertgutachten oder einer Marktwertkurzexpertise hängt vom Zweck der Wertermittlung ab und kann erst im Beratungsgespräch festgelegt werden.

Bewertungsgegenstand

Bebaute Grundstücke
Unbebaute Grundstücke
Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser
Wohn- und Geschäftshäuser
Eigentumswohnungen
Rechte an Grundstücken
Büro- und Verwaltungsgebäude
Gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke
Landwirtschaftliche Grundstücke

Anlass

Kauf und Verkauf
Erbauseinandersetzung
Vermögensauseinandersetzung (z.B. Scheidung, etc.)
Zwangsversteigerung
Vorlage beim Finanzamt
Finanzierung
Feststellung stiller Reserven

Marktwertkurzexpertise

Eine Marktwertkurzexpertise ist wie das Verkehrswertgutachten die Feststellung des Verkehrs- oder Marktwerts einer Immobilie. Es werden dieselben Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angewendet.

Die Marktwertkurzexpertise unterscheidet sich vom Verkehrswertgutachten durch die reduzierte Ausführlichkeit der Darstellung und daraus zwangsläufig resultierend, durch eine geminderte Nachvollziehbarkeit durch Laien. Im Textteil fasst die Marktwertkurzexpertise die für die Wertermittlung notwendigen Informationen und Daten zum aktuellen Zustand einer Immobilie stichpunktartig und komprimiert zusammen oder diese werden ausgespart. Die ausgewählten Bewertungsmethoden werden kurz dargestellt und begründet, die Berechnungen sind kurz und komprimiert dargestellt, ohne weitere Erläuterungen zum Verständnis. Im Anhang finden sich üblicherweise nur wenige wesentliche Unterlagen in Kopie, wie Grundbuchauszüge, Bauzeichnungen, Fotos vom Ortstermin, etc. Umgangssprachlich spricht man bei einer Marktwertkurzexpertise auch von einem „Kurzgutachten“. Die Wahl zwischen einem Verkehrswertgutachten oder einer Marktwertkurzexpertise hängt vom Zweck der Wertermittlung ab und kann erst im Beratungsgespräch festgelegt werden.

Bewertungsgegenstand

Bebaute Grundstücke            
Unbebaute Grundstücke            
Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser    
Wohn- und Geschäftshäuser    
Eigentumswohnungen            
Rechte an Grundstücken            
Büro- und Verwaltungsgebäude    
Gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke
Landwirtschaftliche Grundstücke

Anlass

Kauf und Verkauf
Erbauseinandersetzung
Vermögensauseinandersetzung (z.B. Scheidung, etc.)
Zwangsversteigerung
Vorlage beim Finanzamt
Finanzierung
Feststellung stiller Reserven

Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen

Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen können die zulässige wirtschaftliche Nutzung bzw. die Ertragsfähigkeit von Grundstücken und damit den Verkehrswert (Marktwert) mehr oder weniger beeinflussen.

Die Bewertung von grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen kann singulär (Entschädigungszahlungen, Feststellung von Wertminderungen, etc.), aber auch im Rahmen von Verkehrswertermittlungen notwendig werden.

Neben dem Erbbaurecht können im BGB geregelte Rechte und Belastungen wie Überbau, Grunddienstbarkeit, Nießbrauch, beschränkt persönliche Dienstbarkeit und Reallast Einfluss auf den Wert eines Grundstücks haben. Zu den nicht im BGB geregelten Rechten und Belastungen, die den Wert eines Grundstücks beeinflussen können, gehören z.B. Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte sowie öffentlich-rechtliche Verpflichtungen wie Baulasten oder Nutzungsbeschränkungen nach den Vorschriften zum Denkmal- und Naturschutz.

Rechte und Belastungen

Erbbaurecht                            
Nießbrauch                            
Wohnungsrechte                            
Wegerechte (Geh- und Fahrtrechte)    
Leitungsrechte                            
Leibrente                            
Überbau                                    
Baulasten

Anlass

Begründung von Rechten
Löschung von Rechten
Entschädigungszahlungen für Rechte
Kapitalisierung von Rechten
Verkehrswertgutachten
Marktwertkurzexpertise
Feststellung stiller Reserven

Mietwertgutachten

Mit einem Mietwertgutachten wird für Wohnraum i.d.R. die konkrete ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt.  Für Gewerberaum wird eine Miete ermittelt, die auf die spezifische Nutzungsfähigkeit der Immobilie durch einen spezifischen Nutzer abstellt.

Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wohnraum oder die Ermittlung von Mietwerten bei Gewerberaum wird überwiegend singulär, aber auch im Rahmen von Verkehrswertermittlungen notwendig (Ertragswertermittlung).

Für Mietwertgutachten gibt es keine gesetzliche Norm.  Die Gutachten werden in Anlehnung an die Empfehlungen in der einschlägigen Literatur erstellt. Auch im Falle des Mietwertgutachtens gibt es die Möglichkeit der Darstellung in einem sog. „Langgutachten“ oder einem sog. „Kurzgutachten“.

Bewertungsgegenstand

Wohnraum                     
- Eigentumswohnungen
- Ein-, Zwei-, Mehrfamilienhäuser 

Gewerberaum                     
- Wohn- und Geschäftshäuser     
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Industriell genutzte Grundstücke

Anlass

Überprüfung von Mieten (Angemessenheit)
Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen
Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
Mietpreisüberhöhung
Überprüfung der Wirtschaftlichkeit
Due Diligence Prozess
Mietvertragsoptimierungen

Investment Consulting

Investment Consulting bezeichnet die Beratung privater und/oder institutioneller Anleger im Hinblick auf Teile oder einen gesamten Anlageprozess für jede Form einer Vermögensanlage. Im Detail  und umfassend steht das Investment Consulting für die Beratung bei der Definition der Anlagestrategie, deren Umsetzung durch die Anlageorganisation, die Portfoliostruktur und die Auswahl von Vermögensverwaltern sowie die Überwachung der Anlagetätigkeit. Das Investment Consulting umfasst damit sämtliche Anlageformen.

Ein Bereich des Investment Consulting als Vermögensanlage betrifft den Bereich der Immobilien und bezeichnet eine umfassende Unterstützung und Beratung bei Immobilientransaktionen. Ziel ist es, die Rentabilität als Ganzes zu steigern und zu optimieren sowie Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Leistungen

Objektanalyse, Standortanalyse, Marktanalyse                
Immobilienanalyse                                        
Entwicklung  von Vermarktungsprozessen                        
Erkennung und Realisierung  von Wertsteigerungspotenzialen  
Minimierung der Immobilienkosten                        
Vermeidung/Reduzierung von Leerstand    
Verkehrswertgutachten und Marktwertkurzexpertisen    
Mietwertgutachten    
Sensibilitätsanalysen    
Renditevergleiche
Investitionskostenrechnung
Due Diligence Prozesse

Anlass

Kauf und/oder Verkauf von Immobilien
Planung von Investitionsvorhaben
Steuerrechtliche Belange
Vermögensauseinandersetzungen
Erbauseinandersetzungen

Wohn- und Nutzflächenermittlung

Grundlage für die Beurteilung von Wohn- und Gewerberaum sind zuverlässige und richtige Flächenangaben, die sich in Wohn- oder Nutzflächen aufteilen lassen. Die Flächenermittlung ist daher ein wesentlicher Faktor in der Verkehrswert- und Mietwertermittlung. Da es unterschiedliche Regelwerke für die Ermittlung von Mietflächen gibt, können für Gebäude, Wohnungen oder gewerblich genutzte Einheiten unterschiedliche Flächen angegeben werden, die formal alle richtig sind.

Im Wesentlichen stehen die Regelwerke DIN 277-1, Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die von der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif) erarbeiteten Regelwerke (MF/W, MFG, MF/V) zur Verfügung.

Zur Berechnung von Wohnraumflächen wird üblicherweise die „Wohnflächenverordnung (WoFlV)“ angewendet. Seit 2012 gibt es auch die „Richtlinie zu Mietflächen für Wohnraum (MF/W)“. Der BGH hat in einem Urteil vom 24.03.2004 klargestellt, dass die WoFlV auch für den freien Wohnraum maßgebend ist, wenn keine andere Regelung vereinbart ist.

Zur Berechnung von Gewerberaumflächen sind die Regelwerke „Mietflächen für gewerblichen Raum (MFG)“ und „Richtlinie zur Berechnung der Verkaufsfläche im Einzelhandel (MF/V)“, die von der gif erarbeitet wurden und laufend fortgeschrieben werden, der Standard.

Der Anlass für eine Ermittlung von Flächen kann indirekt (Gutachten, etc.) oder direkt sein.

Leistung

Verkehrswertgutachten            
Marktwertkurzexpertise            
Mietwertgutachten            
Kauf, Verkauf, Investition    
Immobilienanalyse            
Due Diligence Prozess            

Anlass

Fehlende und/oder unvollständige Angabe
Anwendung unterschiedlicher  Regelwerke
Bauausführung (Überprüfung)
Grundlage für Miete/Pacht
Nebenkostenabrechnung
Überprüfung der Wirtschaftlichkeit

Vermessung / Geoinformation

Vermessung wird einerseits als Synonym für Geodäsie, andererseits für das Messen bestimmter Größen benutzt, insbesondere die Erfassung des tatsächlichen und rechtlichen Bestandes von Teilen der Erdoberfläche. Vermessung ist allgemein die messtechnische Erfassung von Punkten auf der Erdoberfläche, in Räumen oder an Objekten, derer man zu einem bestimmten Zweck bedarf.

Geoinformation ist die Information über geographische Phänomene, die direkt oder indirekt mit einer auf die Erde bezogenen Position verbunden ist (DIN ISO 19101). Geoinformationen sind wirtschaftlich und militärisch bedeutend. Bis Ende des 20. Jahrhunderts waren (gedruckte) Landkarten, vor allem topographische, geographische oder thematische Karten, das einzige Medium, (raumbezogene) Gegenstände und Sachverhalte an der Erdoberfläche (Geoinformationen) zu dokumentieren und in ihren komplexen Zusammenhängen zu veranschaulichen. Mit dem Aufkommen der Informations- und Kommunikationstechnologie mit ihren digitalen Techniken, rechnergestützten Verfahren und leistungsfähigen Datenspeichern ist ein spektakulärer Wandel eingetreten. Durch ihre digitale Repräsentation und leichte Transportierbarkeit auf Datenträgern oder im Internet sind Geoinformationen digital komplexer darstellbar. Sie sind zu einem Wirtschaftsgut geworden und haben große wirtschaftliche Bedeutung erlangt.

Leistung

Bestandsvermessung            
Bauvermessung                    
Grob-/Feinabsteckung            
Ingenieurvermessung            
Topographische Geländeaufnahme    
Photogrammetrie                    
Laserscanning                    
Beweissicherung

Anlass

Projektentwicklung
Neu-/Umbauvorhaben
Erschließungsplan
Denkmalschutz
Überprüfung und Feststellung von Flächen
Massenabrechnungen
Hochwasserschutz

Portrait

1955geboren am 17. August
1976Studium der Geodäsie (TU München)
1982Referendariat
Große Staatsprüfung
1984Beratender Ingenieur im Ingenieurbüro
1985Erstellung von Verkehrsgutachten
1987Bewertungssachverständiger in einer Bank
1990Projektentwicklung, Bewertung, Investitionsrechnungen
Due Diligence Prozesse als Prokurist einer Projektentwicklungsgesellschaft
2005

Gründung des Sachverständigenbüros Heinrich Schug
Mitglied im Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger - BDGS

Kontakt

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Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie schnell und unterbreiten Ihnen kostenlos und unverbindlich ein Angebot mit einem Lösungsvorschlag, der der Aufgabe angemessen ist.

Unsere Kontaktdaten finden Sie nebenstehend unter Büro München oder Büro Ulm

Bitte bereiten Sie nach Möglichkeit schon Unterlagen vor.
So erleichtern Sie eine effiziente Beratung.

Welche Unterlagen benötige ich?

Büro München

Jahnplatz 1-3
82166 Gräfeling

Fon:+49(0)89-96 01 32 99
Fax:+49(0)89-12 47 99 279
Mob:+49(0)175-24 75 159
eMail:mail@heinrich-schug.de

Büro Ulm

Richard-Wagner-Straße 31
89155 Erbach
Fon:+49(0)7305-93 42 88
Fax:+49(0)7305-93 22 20
Mob:+49(0)175-24 75 159
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Unterlagen

Soweit die nachfolgend aufgeführten Unterlagen nicht verhanden sind, können wir diese im Rahmen der Beauftragung für Sie besorgen.

Download: Unterlagen

  • Angabe zum Zweck der Wertermittlung (z.B. Kauf, Verkauf, Erbauseinandersetzung, Beleihung, etc.)
  • Möglichst aktueller und vollständiger Grundbuchauszug
  • Bei Teilung nach § 8 WEG: Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Möglichst aktueller Auszug aus der Flurkarte
  • Lage des Objektes mit vollständiger Postanschrift
  • Grundstückskauf- und/oder -überlassungsverträge (falls vorhanden)

Weitere Unterlagen - klicken Sie hier

Unterlagen

Soweit die nachfolgend aufgeführten Unterlagen nicht verhanden sind, können wir diese im Rahmen der Beauftragung für Sie besorgen.

Download: Unterlagen

  • Bauantrags- und /oder Baugenehmigungsunterlagen, Bauzeichnungen/Baupläne (Grundrisse/Schnitte), Wohn/Nutzflächenberechnungen, Kubaturberechnungen, Baubeschreibung (soweit vorhanden)
  • Angaben zu Baujahr, Umbau-/Modernisierungsmaßnahmen und Renovierungen
  • Miet und/oder aktuelle Mietaufstellung (falls ganz/teilweise vermietet)
  • Bewilligungsurkunden eventueller Rechte und Lasten in Abteilung II des Grundbuchs (z.B. Geh- und Fahrrechte, Wohnrechte, Altenteilsrechte, etc.)
  • Bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag
  • Bei Denkmalschutz: Auszug aus der Denkmalschutzliste und Angaben der Auflagen

Impressum

Dipl.-Ing. Univ. Heinrich Schug

Richard-Wagner-Str. 31
89155 Erbach

Fon:+49 (0) 7305 - 93 42 88
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Disclaimer - rechtliche Hinweise

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Immobilienwertermittlung
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Bitte kontaktieren Sie uns jederzeit, wenn Sie sich informieren möchten welche personenbezogenen Daten wir über Sie speichern bzw. wenn Sie diese berichtigen oder löschen lassen wollen. Desweiteren haben Sie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), ein Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
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Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Datenschutzerklärungen zu ändern falls dies aufgrund neuer Technologien notwendig sein sollte. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen die aktuellste Version vorliegt. Werden an dieser Datenschutzerklärung grundlegende Änderungen vorgenommen, geben wir diese auf unserer Website bekannt.

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Herrn Heinrich Schug
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